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   OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21   

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OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21 (https://dejure.org/2022,23968)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.09.2022 - 4 LA 91/21 (https://dejure.org/2022,23968)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. September 2022 - 4 LA 91/21 (https://dejure.org/2022,23968)
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  • RG, 12.06.1902 - 2019/02

    Fällt es unter den Begriff eines Schankwirtschaftsbetriebes, wenn eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass eine 50%-Quote der Erfahrung staatlicher Gewaltanwendung wegen einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit für die Annahme einer Gruppenverfolgung ausreichen würde, lässt sich dem von der Klägerin zum Beleg ihrer Behauptung angeführten Erkenntnismittel (Southern Africa, Trans Diverse Situational Analysis, Accountability to reduce barriers to accessing health-care, 2016, https://accountability.international/wp-content/uploads/2019/02/Trans-SIT-Analysis.pdf) eine derartige Quote für Namibia nicht entnehmen.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 11.1.2011 - 1 BvR 3295/07 -, BVerfGE 128, 109 Rn. 71 ff.) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 6.4.2017 - 79885/12, 52471/13, 52596/13- A.P., Garçon u. Nicot./.Frankreich, NJOZ 2018, 1672, Rn. 131 f.) ist anerkannt, dass eine Verpflichtung zur operativen Geschlechtsangleichung nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Sterilität als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung der Geschlechtsidentität von Trans-Personen eine Verletzung der Grundrechte auf sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bzw. eine Verletzung von Art. 3 und Art. 8 EMRK darstellt.
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    Dabei ist es unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 18 u. Urt. v. 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, juris Rn. 20) zutreffend davon ausgegangen, dass die Annahme einer Gruppenverfolgung eine bestimmte Verfolgungsdichte voraussetzt.
  • EGMR, 06.04.2017 - 79885/12

    A.P., GARÇON ET NICOT c. FRANCE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 11.1.2011 - 1 BvR 3295/07 -, BVerfGE 128, 109 Rn. 71 ff.) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 6.4.2017 - 79885/12, 52471/13, 52596/13- A.P., Garçon u. Nicot./.Frankreich, NJOZ 2018, 1672, Rn. 131 f.) ist anerkannt, dass eine Verpflichtung zur operativen Geschlechtsangleichung nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Sterilität als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung der Geschlechtsidentität von Trans-Personen eine Verletzung der Grundrechte auf sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bzw. eine Verletzung von Art. 3 und Art. 8 EMRK darstellt.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    Dabei ist es unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, juris Rn. 18 u. Urt. v. 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, juris Rn. 20) zutreffend davon ausgegangen, dass die Annahme einer Gruppenverfolgung eine bestimmte Verfolgungsdichte voraussetzt.
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 B 9.21

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des Rechts auf Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten haben (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.2.2021 - 1 B 9.21 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • EGMR - 52596/13 (anhängig)

    NICOT c. FRANCE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 4 LA 91/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 11.1.2011 - 1 BvR 3295/07 -, BVerfGE 128, 109 Rn. 71 ff.) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 6.4.2017 - 79885/12, 52471/13, 52596/13- A.P., Garçon u. Nicot./.Frankreich, NJOZ 2018, 1672, Rn. 131 f.) ist anerkannt, dass eine Verpflichtung zur operativen Geschlechtsangleichung nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Sterilität als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung der Geschlechtsidentität von Trans-Personen eine Verletzung der Grundrechte auf sexuelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) bzw. eine Verletzung von Art. 3 und Art. 8 EMRK darstellt.
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